Gehalt in der Ausbildung: Alles übers liebe Geld

Laut Berufsbildungsgesetz steht dir eine angemessenes Gehalt zu. Der genaue monatliche Betrag wird in deinem Ausbildungsvertrag festgehalten. Allerdings erhältst du auf dein Konto den Nettobetrag deines Gehaltes. Das heißt, ein Teil deines Gehalts wird dir abgezogen. Woraus sich dein Gehalt zusammensetzt und weitere wichtige Fakten erfährst du hier…

 

Wie viel Gehalt bekomme ich?

Die meisten Azubis verdienen während der Lehre ein Gehalt im dreistelligen Bereich. Jedes Jahr muss dein Lohn laut Berufsbildungsgesetz etwas ansteigen. In den meisten Unternehmen richtet sich die Ausbildungsvergütung nach entsprechenden Tarifen, falls ein Tarifvertrag mit Betrieb und Gewerkschaft geschlossen wurde. Gibt es keinen Tarifvertrag, dann musst du laut Bundesarbeitsgericht trotzdem etwa 80 Prozent des eigentlichen Tarifes bekommen. Kläre offene Fragen zur Lohnhöhe unbedingt vor Abschluss des Ausbildungsvertrages mit deinem Ausbilder. Sachleistungen in Form von Wohnung oder Nahrungsmitteln können übrigens an dein Gehalt angerechnet werden. Mindestens 25 Prozent stehen dir jedoch als Geld zu. Dein Azubigehalt muss spätestens am letzten Arbeitstag eines Monats auf deinem Konto sein.

 

Was ist mit brutto und netto gemeint?

Dein Azubigehalt wird in Bruttobeträgen angegeben. Der Arbeitgeber zieht davon gleich Sozialabgaben bzw. Steuern ab und bezahlt diese für dich. Was du auf dein Konto bekommst, ist das Nettogehalt. Aber keine Panik: Du machst mit deinem Ausbildungsunternehmen fifty-fifty. Die Steuern und Abgaben bezahlst zu einem Teil du und zu einem Teil dein Arbeitgeber.

Wenn deine Ausbildungsvergütung 325 Euro und noch weniger beträgt, dann übernimmt der Arbeitgeber deinen Anteil. Das bedeutet, dass dein Ausbildungsgehalt brutto gleich netto entspricht. ABER: Wenn du nur ein kleines bisschen mehr verdienst, dann werden Sozialabgaben fällig. Das ist großer Mist, denn dann bliebe dir fast nichts mehr übrig. Bei einer Ausbildungsvergütung zwischen 326 und 408 Euro brutto im Monat lohnt es sich, deinen Arbeitgeber darum zu bitten, dich für 325 Euro unter Vertrag zu nehmen. So kannst du überleben und wirst entlastet. Keine Sorge, das ist rechtlich auf jeden Fall legitim.

 

Was gehört zu den Sozialabgaben?

Sobald du eine Lehre beginnst, bist du sozialversicherungspflichtig. Zur Sozialversicherung gehören die Beträge für die Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Von den circa 40 Prozent, die du eigentlich von deinem Bruttogehalt dafür abgezogen bekommst, zahlst du einen Anteil von nur etwa 20 Prozent. Lediglich bei der Krankenversicherung kommt extra ein kleiner Abzug dazu, weil hier dein Arbeitnehmeranteil etwas höher ist. Diese Sozialabgaben gehen an die zuständigen Stellen, die da sind: Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung und Bundesagentur für Arbeit.

So werden diese Abgaben aufgeteilt:

1. Krankenversicherung:

Das Gesetz legt die Beiträge für die Krankenversicherung fest. Im Jahr 2016 liegt der Beitragssatz bei 15,7 Prozent deiner Bruttoausbildungsvergütung. Das bedeutet, dass die Hälfte plus ein Eigenanteil von 1,1 Prozent deines Lohnes abgeführt werden. Das sind insgesamt 8,4 Prozent für die Krankenversicherung, die abgezogen werden. Allerdings kürzen die Krankenkassen inzwischen immer mehr Leistungen. Für Zahnersatz beispielsweise musst du selbst tief in die Tasche greifen.

2. Rentenversicherung:

Gesetzlich bist du dazu verpflichtet, Rentenversicherung zu bezahlen, um später Rente beziehen zu können. Der Beitrag liegt im Jahr 2016 bei 18,7 Prozent der Bruttoausbildungsvergütung. Davon bezahlst du die Hälfte, also 9,35 Prozent. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Deutschen Rentenversicherung an, von der du deinen Sozialversicherungsausweis und eine Rentenversicherungsnummer bekommst.

3. Pflegeversicherung:

Diese Versicherung sichert dich finanziell für eine eventuelle Pflegebedürftigkeit im Alter ab. Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, diese zu bezahlen. Der Beitragssatz liegt im Jahr 2016 bei 2,35 Prozent deines Bruttolehrgehalts. Dein Anteil liegt bei 1,175 Prozent, also wieder nur der Hälfte. Ab dem 23. Lebensjahr erhöht sich der Beitrag um 0,25 Prozent, aber nur, wenn du noch keine Kinder hast.

4. Arbeitslosenversicherung:

Weiterhin bist du gesetzlich verpflichtet, Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu bezahlen. Der Beitragssatz liegt im Jahr 2016 bei 3 Prozent deiner Bruttoausbildungsvergütung, wovon du wieder nur die Hälfte, also 1,5 Prozent, zahlen musst. Wenn du während der Lehre arbeitslos werden solltest, dann hast du Anspruch auf Arbeitslosen- bzw. Kurzarbeitergeld, falls mindestens ein Jahr lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden.

 

Was wird noch vom Gehalt abgezogen?

Weiterhin zieht der Arbeitgeber Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschläge von deinem Bruttogehalt ab. Diese werden ans Finanzamt abgeführt. Als Azubi befindest du dich normalerweise in die Lohnsteuerklasse 1 eingestuft. Lohnsteuer musst du aber erst ab einem Bruttoausbildungsgehalt von mehr als 946 Euro monatlich bezahlen. Vielleicht verdienst du nicht gleich im ersten Jahr so viel, aber dafür in den darauffolgenden Jahren. Außerdem werden Extrazahlungen deines Arbeitgebers, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, berücksichtigt und zum Lohn dazugezählt. Falls dein Arbeitgeber Steuern und Solidaritätszuschläge für dich abführt, dann kannst du mit einer vereinfachten Einkommenssteuererklärung Ausgaben geltend machen und bekommst meist die Steuern zurückerstattet.

 

Was ist eine Lohnfortzahlung?

Im Krankheitsfall zahlt dein Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang dein normales Nettogehalt weiter. Wenn du länger krank bist, dann übernimmt die Krankenkasse die Zahlung eines Krankengeldes. Dieses fällt allerdings geringer aus, als dein Azubigehalt. Weiterhin bezahlt dein Arbeitgeber Gehalt für die Zeit, die du an der Berufsschule verbringst oder in welcher du deine Prüfungen absolvierst. Zudem gibt es Lohnfortzahlungen, wenn du deine Lehre außerhalb deiner Ausbildungsstätte fortführen musst oder wenn du deine Ausbildung ohne eigenes Verschulden nicht weiterführen kannst.

 

Gibt es noch Extras vom Arbeitgeber?

Dein Ausbildungsunternehmen kann freiwillig oder infolge einer Vereinbarung mit Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbänden extra Zahlungen an dich tätigen. Dazu gehören beispielsweise Weihnachtsgeld am Ende eines Jahres oder Urlaubsgeld in der Ferienzeit. Darüber hinaus gibt es vermögenswirksame Leistungen, Geldanlagen, wie die betriebliche Altersvorsorge oder Bausparverträge, die vom Unternehmen für dich gänzlich oder zum Teil abgeführt und auf einem Sparkonto angehäuft werden. In vielen Fällen bekommst du vom Staat obendrauf noch eine Prämie dazu. So kommt ein gehöriges Sümmchen zusammen.

 

Und wenn mein Gehalt zu wenig ist?

Wenn du mit deinem Azubigehalt deinen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst, weil es einfach zu wenig ist, dann kannst du Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen. Falls du Anspruch hast und sie gewährt wird, hast du zusätzlich noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohngeld oder Mietbeihilfe zu stellen. Wenn du dich noch in der Ausbildung befindest und unter 25 bist, bekommen deine Eltern Kindergeld für dich. Sie sind dazu verpflichtet, es dir auszuzahlen, wenn du ausziehst. Wenn das Einkommen deiner Eltern unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt,  dann werden dir staatliche Hilfen gewährt. Falls sie mehr verdienen, dann sind sie selbst dazu verpflichtet, dich finanziell zu unterstützen, solange du dich in der Ausbildung befindest.

 

 

Fotonachweis: © Jakub Krechowicz / Fotolia

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