Ausbildung verkürzen? So funktioniert’s!

Du hast deine Traumlehre gefunden und schon geht es auch los. Vor dir liegen ein paar wundervolle Lehrjahre. Wie lang deine Ausbildung genau dauert, ist gesetzlich in der entsprechenden Ausbildungsordnung zum Beruf und zusätzlich im Ausbildungsvertrag geregelt. Normalerweise wirst du in deiner Lehre drei bis dreieinhalb Jahre lang ausgebildet. Doch wusstest du, dass du unter bestimmten Voraussetzungen deine Ausbildung verkürzen oder auch verlängern kannst? Das ermöglicht das Berufsbildungsgesetz. Welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen, und wie du eine Verkürzung bzw. Verzögerung beantragen kannst, erfährst du hier …

 

Das Allerwichtigste zuerst!

Bevor du denkst, dass du zackig durch deine Ausbildung rutschen kannst und im Nu fertig bist, müssen wir dir erst einmal den Wind aus den Segeln nehmen. Denn: Es gilt eine gesetzlich festgelegte Mindestausbildungszeit, die nicht unterschritten werden darf. Bei einer Lehre mit einer Regelausbildungszeit von drei Jahren ist eine Verkürzung nur um höchstens die Hälfte, also um eineinhalb Jahre, möglich. Eine Ausbildung mit einer Regelausbildungszeit von dreieinhalb Jahren darf man nur auf mindestens zwei Jahre verkürzen. Wer eine Ausbildung aufnimmt, die nach der jeweiligen Ordnung zwei Jahre dauern soll, der kann diese maximal um ein Jahr verkürzen.

 

Antrag auf Ausbildungsverkürzung

Eine Ausbildungsverkürzung kannst du nur zusammen mit deinem Ausbildungsbetrieb beantragen. Der Antrag wird bei der für den Ausbildungsberuf bzw. die Branche zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder eine andere) eingereicht. Die Verkürzungsvoraussetzungen sind jeweils unterschiedlich geregelt. Es besteht allerdings kein rechtlicher Anspruch. Informiere dich daher rechtzeitig darüber, ob und welche Bedingungen du erfüllst. Sprich dazu mit deinem Vorgesetzten und mach dich schlau. Stelle den Antrag gleich bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, dann kann die verbleibende Ausbildungsdauer in diesem eingetragen werden.

 

Die Ausbildung verkürzen kann man bei….

 

1.) …einem höheren Schulabschluss:

Wer eine Ausbildung beginnt, für die ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt wird, jedoch über einen Realschulabschluss, mittleren Schulabschluss oder sogar die Fachoberschulreife verfügt, der kann sich bis ein halbes Jahr Ausbildungszeit sparen. (Fach-)Abiturienten können ihre Lehre sogar um bis zu ein Jahr verkürzen. Wie viele Monate der Lehrzeit dir exakt erlassen werden, ist abhängig davon, um welche Ausbildungsart es sich handelt, über welchen Schulabschluss du verfügst und welche Fächer du in der Schule in Bezug auf deine Ausbildung schon absolviert hast.

 

2.) …beruflichen Vorkenntnissen:

Wer über einschlägige Arbeits- oder Berufserfahrungen oder eine entsprechende Grundausbildung oder sogar eine abgeschlossene Lehre verfügt, der kann eine Verkürzung gleich zu Beginn der Ausbildung beantragen. Allerdings wird trotz beruflicher Erfahrungen die Ausbildungsvergütung des ersten Lehrjahres gezahlt. Bei bestimmten Praxiserfahrungen wird vorausgesetzt, dass diese für eine Dauer von mindestens dem anderthalbfachen der Ausbildungszeit ausgeübt wurden. Sprich: Wer sich um eine dreijährige Lehre zum/zur Restaurantfachmann/-frau bewirbt und eine Ausbildungsverkürzung anstrebt, der muss nachweisen, dass er mindestens 4,5 Jahre in diesem Beruf tätig war.

 

3.) …einer Erstausbildung:

Wer bereits eine Lehre begonnen und diese nach einem Jahr abgebrochen oder eine Berufsfachschule besucht hat, der kann seine Leistungen daraus auf die neue Ausbildung anrechnen lassen. Dies geht jedoch nur, wenn sich die Ausbildungsinhalte überschneiden und die Berufe verwandt sind, wie etwa bei einem Wechsel von einer Lehre zum/zur Industriekaufmann/-frau hin zu einer Ausbildung zum/zur Einzelhandelskaufmann/-frau. Wer seine Kfz-Mechatroniker/-innenlehre abgebrochen hat und nun Bäcker/-in werden möchte hat schlechte Chancen, denn die Inhalte dieser Ausbildungsberufe sind grundverschieden. Bedenke, dass die Regelungen zur Ausbildungsverkürzung in den Bundesländern jeweils verschieden festgelegt sind. Wird dir die Verkürzung für ein gesamtes Jahr genehmigt, dann bekommst du sogar das Ausbildungsgehalt des zweiten Lehrjahres.

 

4.) …super Leistungen:

Wer sehr gute Noten im Praxisbetrieb und in der Berufsschule vorweisen kann, der sollte einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen. Dabei ist der Notenspiegel ausschlaggebend. Sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil der Lehre muss dieser besser als 2,49 sein. Daher brauchst du eine Bestätigung der Berufsschule. Mit Bestehen der Prüfung ist die Ausbildung vorzeitig beendet. Da der Antrag während der Lehre gestellt wird, gilt es, bestimmte Fristen zu beachten. Erkundige dich bei der zuständigen Stelle, wann du diesen spätestens eingereicht haben musst, um vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden zu können. In der Regel ist eine Antragstellung erst nach der Zwischenprüfung möglich.

 

5.) …einer Teilzeitausbildung:

Wer Kinder hat oder zu Hause eine pflegebedürftige Person betreut, kann eine Ausbildungsverkürzung beantragen. Die wöchentliche bzw. tägliche Arbeits- und Ausbildungszeit wird verkürzt, ohne dass die Ausbildungsdauer sich verlängert. Auch hier gelten Mindestzeiten: Die Ausbildungszeit muss mindestens 25 Stunden pro Woche betragen. Achtung: Die Ausbildungsvergütung wird ebenso anteilig verkürzt.

 

6.) …einem Betriebswechsel:

Wer im selben Ausbildungsberuf bleibt, aber das Unternehmen wechseln möchte, der bekommt im Normalfall die gesamte oder gegebenenfalls die meiste Zeit nach einem Ausbildungsverkürzungsantrag angerechnet. Auch hier erhältst du dann das Ausbildungsgehalt des entsprechenden Lehrjahres.

 

7.) …mehreren Verkürzungsgründen:

Wer berufliche Vorkenntnisse hat und mit überdurchschnittlichen Leistungen glänzt, der kann in seiner Lehre gleich zwei Anträge auf Ausbildungsverkürzung stellen. Wichtig: Trotzdem darf die Mindestausbildungsdauer nicht unterschritten werden.

 

Kann ich eine Ausbildung auch verlängern?

Es kann vorkommen, dass du längere Zeit ausgefallen bist, weil du krank warst oder eine Behinderung hast. Oder vielleicht ist ein Lehrjahr nicht so gut gelaufen und du hast deshalb mangelhafte Noten bekommen. Um das Ausbildungsziel erreichen zu können, ist ein Antrag auf Verlängerung der üblichen Ausbildungsdauer möglich. Dieser wird ebenfalls bei der für dich zuständigen Stelle eingereicht. Auch wer seine Abschlussprüfung nicht bestanden hat, kann eine Verlängerung bis zum Termin der Wiederholungsprüfung oder maximal bis zu einem Jahr beantragen.

 

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