Der Ausbildungsvertrag: Die wichtigsten Fakten

Du hast es geschafft! Dein Vorstellungsgespräch war supererfolgreich und jetzt hältst du deinen Ausbildungsvertrag stolz in den Händen. Gut gemacht! Was musst du nun beim Abschluss beachten, welche Unterlagen benötigst du und was muss alles im Ausbildungsvertrag stehen? Nimm den Vertrag zunächst mit nach Hause und lies ihn in Ruhe durch, bevor du ihn unterschreibst. Damit du nicht vor lauter Bäumen den Wald übersiehst, erfährst du in diesem Beitrag die wichtigsten Aspekte zu deinem Ausbildungsvertrag …

 

Wer unterschreibt den Vertrag?

Der Vertrag muss noch vor Beginn deiner Ausbildung schriftlich geschlossen werden und sowohl vom Ausbilder als auch von dir unterschrieben werden. Falls du noch minderjährig bist, dann unterschreiben ihn deine Eltern für dich. Wende dich bei Fragen umgehend an dein Unternehmen. Der Ausbildungsvertrag wird anschließend an die zuständige Stelle, z. B. die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, geschickt. Nachdem kontrolliert wurde, ob der Vertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beispielsweise dass der Betrieb über die Ausbildereignungsqualität verfügt, wird er registriert, abgestempelt und an dein Ausbildungsunternehmen zurückgesendet. So kannst du sicher sein, dass alles korrekt ist. Ein Exemplar bleibt im Unternehmen und das andere erhältst du.

 

Was muss drinstehen?

Diese wichtigen Punkte müssen laut Berufsbildungsgesetz im Ausbildungsvertrag festgehalten sein:

 

  • Berufsbezeichnung mit Ausbildungsinhalten und zeitlicher Abfolge der Ausbildung
  • Ausbildungsort
  • Dauer und Beginn der Lehre
  • Maßnahmen, die gegebenenfalls außerhalb des Unternehmens durchgeführt werden
  • Gesamtarbeitszeit: täglicher Arbeitsbeginn und Arbeitsschluss
  • Dauer der Probezeit
  • Höhe der Ausbildungsvergütung und Zahlungszeitpunkt
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Regelung der Kündigung

 

Und was darf nicht drinstehen?

Es ist deshalb so wichtig, deinen Ausbildungsvertrag gründlich zu lesen, weil es vorkommen kann, dass darin Vereinbarungen enthalten sind, die rechtlich nichtig sind und keine Gültigkeit haben. Das betrifft beispielsweise die Zeit nach deiner Ausbildung. Das Unternehmen darf dich nicht dazu verpflichten, nach Abschluss deiner Lehre weiterhin dort tätig zu sein. Zudem darf es dir nicht untersagen, den erlernten Beruf allgemein oder in einem anderen Betrieb auszuüben. Weiterhin ist es verboten, dass du bei einer Kündigung oder Rücktritt vor Beginn deiner Lehre zu Geldstrafen verpflichtet wirst. Entschädigungszahlungen oder Geld für die Ausbildung von dir zu verlangen, ist ebenso untersagt. Das gilt auch für Schadensersatzansprüche dir gegenüber. Falls irgendetwas in der Art in deinem Vertrag stehen sollte, dann ist dies von Gesetzes wegen automatisch nichtig.

 

Worauf muss ich achten, wenn ich noch minderjährig bin?

Wenn du noch unter 18 Jahre alt bist, unterliegst du dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Das bedeutet, dass du erst deine Ausbildung aufnehmen darfst, wenn du dem Ausbildungsunternehmen eine ärztliche Erstuntersuchungsbescheinigung vorgelegt hast. Damit sollen mögliche gesundheitliche Schäden durch deine Tätigkeiten vermieden werden. Dieser Nachweis darf höchstens 14 Monate alt sein. Im letzten Quartal des ersten Lehrjahres musst zu einer Nachuntersuchung gehen, falls du in dieser Zeit die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben solltest.

 

Welche Dokumente benötige ich für meinen Arbeitgeber?

Mit der Bewerbung hat dein Ausbildungsunternehmen schon deine Zeugnisse und Nachweise erhalten. Weiterhin brauchst du deine Steueridentifikationsnummer, eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse, den Sozialversicherungsausweis, gegebenenfalls ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis sowie den ärztlichen Nachweis über deine gesundheitliche Eignung, falls du minderjährig bist. Zudem nennst du dem Ausbilder deine Bankverbindung, dein Geburtsdatum und deine Religionszugehörigkeit. Letztere braucht er lediglich für die Abgabe der Kirchensteuer.

 

 

Bildnachweis: © Maksim Kabakou/123RF.com

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