Was ist die Ausbildungsordnung?

In Deutschland bezeichnet die Ausbildungsordnung eine Verordnung (Gemäß § 5 BBiG bzw. § 26 HandwO), die Inhalt, Struktur und wesentliche Rahmenbedingungen einer beruflichen Ausbildung regelt. Sie stellt sicher, dass die duale Ausbildung in allen Betrieben eines Berufszweigs einheitlich und nach definierten Qualitätsstandards erfolgt.

Kerninhalte

 

Die Ausbildungsordnung wird vom zuständigen Bundesministerium erlassen, meistens in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen) und den Kammern.

1. Was regelt die Ausbildungsordnung konkret?

Die Ausbildungsordnung legt die Standards und Anforderungen für eine duale Berufsausbildung fest. Dazu gehören das Berufsbild, die Dauer der Ausbildung, der Ausbildungsrahmenplan und die Prüfungsanforderungen.

2. Wie entsteht eine Ausbildungsordnung?

Sie wird auf Basis eines Bedarfs im jeweiligen Berufsfeld entwickelt, oft in Zusammenarbeit mit Fachverbänden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.

3. Was passiert, wenn ein Ausbildungsbetrieb sich nicht an die Ausbildungsordnung hält?

Das Nichtbeachten der Ausbildungsordnung kann Konsequenzen für den Ausbildungsbetrieb haben, etwa in Form von Geldstrafen. Im Extremfall kann die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb entzogen werden.

4. Kann die Ausbildungsordnung während der Ausbildung geändert werden?

Ja, aber Auszubildende, die ihre Ausbildung bereits begonnen haben, werden in der Regel nach der alten Ordnung weitergebildet, es sei denn, es gibt besondere Regelungen.

5. Wie unterscheidet sich die Ausbildungsordnung vom Ausbildungsvertrag?

Die Ausbildungsordnung legt die allgemeinen Rahmenbedingungen für einen Ausbildungsberuf fest, während der Ausbildungsvertrag individuelle Vereinbarungen zwischen Auszubildendem und Ausbildungsbetrieb regelt.

Hinweis:

Die Angaben sind ohne Gewähr. Verordnungen können sich ändern und wir geben hier keine juristische Auskunft, da wir keine Rechtsexperten oder Anwälte sind.

Quellen

Ausbildungsordnung

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