Was ist die Probezeit?

Die Probezeit ist eine anfängliche Phase in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis, in der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bzw. Ausbilder und Auszubildender das Verhältnis mit einer verkürzten Kündigungsfrist beenden können. Sie dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen und zu bewerten, ob die Zusammenarbeit langfristig für beide Seiten passend ist.

Beispiele

1. Ein neuer Mitarbeiter beginnt seine Tätigkeit in einem Unternehmen. Während der ersten sechs Monate (typische Länge der Probezeit in vielen Arbeitsverträgen) können beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit einer meist verkürzten Kündigungsfrist beenden.
2. Ein Auszubildender startet seine Lehre in einem Handwerksbetrieb. Die ersten vier Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit können sowohl der Ausbilder als auch der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen.

Deine Fragen zur Probezeit

1. Wie lange dauert die Probezeit?

Die Dauer der Probezeit kann variieren, ist jedoch in vielen Fällen gesetzlich geregelt. Bei Arbeitsverhältnissen in Deutschland beträgt die Probezeit häufig sechs Monate. Bei Berufsausbildungen gemäß dem Berufsbildungsgesetz beträgt die Probezeit mindestens einen und höchstens vier Monate.

2. Was passiert nach Ablauf der Probezeit?

Nach Ablauf der Probezeit gelten die regulären Kündigungsfristen und -bedingungen des jeweiligen Arbeits- oder Ausbildungsvertrags. Es ist schwieriger, das Verhältnis einseitig zu beenden.

3. Kann die Probezeit verlängert werden?

In der Regel kann die Probezeit nur dann verlängert werden, wenn dies im Arbeits- oder Ausbildungsvertrag so vereinbart wurde und die maximale gesetzliche Dauer der Probezeit dadurch nicht überschritten wird.

4. Ist während der Probezeit eine Kündigung ohne Grund möglich?

Ja, während der Probezeit können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bzw. Ausbilder und Auszubildender das Verhältnis in der Regel ohne Angabe von Gründen kündigen, sofern dies nicht gegen andere gesetzliche Bestimmungen verstößt.

5. Gibt es während der Probezeit einen Urlaubsanspruch?

Ja, auch während der Probezeit besteht ein Anspruch auf Urlaub. Dieser wird anteilig für die Monate berechnet, die der Arbeitnehmer oder Auszubildende im Unternehmen ist.

Quellen

Probezeit
Die Probezeit im Arbeitsvertrag: Wie lange darf sie dauern?

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