Urlaub während der Ausbildung

Du hast dich in deinem Betrieb super eingearbeitet und die Probezeit geschafft. Nun hast du Anspruch auf deinen wohlverdienten Urlaub. Dieser wird pro Kalenderjahr gewährt. Da jedoch die meisten Azubis ihre Lehre im Herbst aufnehmen, gibt es in manchen Betrieben die Möglichkeit, den Urlaub schon vor Ablauf der Probezeit zu bekommen. Nicht selten geschieht das um die Weihnachtszeit, wenn kleinere Firmen den Betrieb schließen. Wie du Urlaub beantragst, was du während deiner Ferien beachten musst und wie du sogar noch mehr freie Tage herausholst, erläutern wir dir in diesem Beitrag. Lies weiter…

 

Deine Urlaubsrechte

Alle Lehrlinge haben Anspruch auf Urlaub. Die Mindesturlaubstage sind im Arbeitsrecht gesetzlich geregelt. Nach dem Jugendschutzgesetz bekommen Azubis unter 16 Jahren 30 Werktage/25 Arbeitstage Urlaub jährlich. Alle Lehrlinge unter 17 Jahren erhalten mindestens 27 Werktage/23 Arbeitstage und unter 18-Jährigen stehen mindestens 25 Werktage/21 Arbeitstage Urlaub im Jahr zu. Wenn du bereits volljährig bist, dann schreibt das Gesetz mindestens 24 Werktage pro Jahr vor. Die konkrete Anzahl der Urlaubstage ist im Ausbildungsvertrag geregelt. Es kann sein, dass dein Unternehmen seinen Mitarbeitern mehr Tage zur Erholung einräumt, als rechtlich vorgesehen. Dann profitierst du als Azubi natürlich auch davon. Mindestens zwei Wochen Urlaub müssen dir am Stück gewährt werden.

Wichtig: Für den Urlaub gilt das Kalenderjahr und nicht das Ausbildungsjahr. Dein Ausbildungsgehalt wird automatisch weitergezahlt. Solltest du während deines Urlaubs krank werden, dann informiere umgehend deinen Betrieb und gib den Krankenschein rechtzeitig ab. Somit verwandeln sich die Urlaubstage in Krankheitstage und deine Urlaubstage gehen nicht verloren, sondern werden aufgehoben. Übrigens: Falls du deine Ausbildung noch vor Ablauf des Jahres, aber nach dem 30. Juni beendest, dann steht dir trotzdem der volle Urlaubsanspruch zu.

 

Deine Urlaubspflichten

Der Urlaub muss genommen werden. Das bedeutet, dass wenn ein Betrieb beispielsweise über Weihnachten oder im Sommer schließt, du dann ebenfalls deinen Urlaub für diese Zeit nehmen musst. Wenn du noch Urlaubstage am Ende eines Kalenderjahres übrig hast, dann kannst du diese in das nächste Jahr mit hineinnehmen, musst sie jedoch bis allerspätestens Ende März „aufbrauchen“, sonst verfallen sie. Deinen Urlaub musst du schriftlich beantragen. Am besten du sprichst rechtzeitig mit deinem Arbeitgeber bzw. deinem Ausbilder vorher ab, welcher Zeitraum dir vorschwebt. So kann er dir gleich sagen, ob dies passen würde oder nicht. Bedenke, dass Mitarbeiter mit Familien Vorrang haben. Wenn das Unternehmen deinem Urlaubsantrag zugestimmt hat, dann erst darfst du ihn nehmen.

Die Sache hat allerdings einen kleinen Haken. Der Urlaub, der dir vom Betrieb genehmigt wird, gilt nicht für die Berufsschule. Deshalb solltest du deinen Urlaub in die Zeit der Schulferien legen. Doch auch hier gibt es einen Trost. Solltest du Urlaub nehmen müssen, weil dein Betrieb schließt und du in dieser Zeit trotzdem zur Berufsschule gehen musst, dann bekommst du für jeden Schultag einen Urlaubstag gutgeschrieben. Urlaub dient der Erholung, deshalb darfst du während dieser Zeit nicht arbeiten, sondern kannst maximal einem Nebenjob nachgehen.

 

Azubiurlaub: Arbeitstage oder Werktage?

Im Ausbildungsvertrag steht, ob dein Urlaub in Werktagen oder Arbeitstagen angegeben ist. Werktage beziehen sich auf alle Tage von Montag bis Samstag, Arbeitstage hingegen auf Montag bis Freitag. Um deine Urlaubswochen pro Jahr auszurechnen, teilst du einfach die Anzahl deiner Urlaubstage durch die Werktage bzw. Arbeitstage. Deutlicher wird es mit dieser Gleichung: 30 Urlaubstage : 6 Werktage = 5 Wochen Urlaub bzw. 30 Urlaubstage : 5 Arbeitstage = 6 Wochen Urlaub.

 

Mach mehr aus deinem Urlaub!

In Deutschland gibt es gesetzliche Feiertage und, je nach Bundesland, noch weitere dazu. Mit unseren Tipps kannst du sogar noch mehr Urlaub für dich herausholen. Häufig liegen diese Feiertage kurz vor oder nach dem Wochenende. Die Tage dazwischen nennt man Brückentage. Wenn du deinen Urlaub geschickt nutzt, dann sind gleich mehrere Tage für einen Kurztrip drin. Wir verraten dir hier, wie es geht:

 

  • Ostern: Bundesweit gelten der Karfreitag, der Ostersonntag und der Ostermontag als gesetzliche Feiertage. Falls du Samstag arbeiten musst, dann kannst du für diesen Tag Urlaub nehmen und hast vier Tage am Stück zum Genießen.
  • Christi Himmelfahrt ist ebenfalls ein Feiertag in Deutschland und fällt immer auf einen Donnerstag. Wenn du rechtzeitig Urlaub für Freitag bzw. gegebenenfalls Samstag darauf einreichst, hast du, wenn das Wetter mitspielt, einen kleinen Vorgeschmack auf deinen Sommerurlaub.
  • Pfingsten: Am Pfingstmontag brauchst du nicht aufstehen, denn an diesem Montag ist in ganz Deutschland Feiertag. Wer am Samstag nicht arbeiten muss, kommt ganz besonders auf seine Kosten.
  • Fronleichnam feiern die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen und Thüringen. Wer sich einen bzw. zwei Tage freinimmt, der kann sich vier Tage lang bei luftigem Sommerwetter die Sonne auf den Wanst scheinen lassen.
  • Mariä Himmelfahrt: Alle Azubis in Bayern und im Saarland können sich ebenfalls ein paar schöne Tage machen, vorausgesetzt, sie nutzen Brückentage für den Urlaub.
  • Tag der deutschen Einheit ist ein bundesweiter Feiertag.
  • Reformationstag: Dieser Feiertag wird am 31. Oktober in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und  Thüringen begangen. Wer den als Brückentag nutzt, hat gleich noch ein paar Tage frei, um sein Halloweenkostüm zusammenzustellen.
  • Allerheiligen: Azubis in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland haben am 1. November frei.
  • Buß- und Bettag: Dieser Feiertag steht Lehrlingen in Sachsen zu.
  • Weihnachten und Silvester: Falls dein Betrieb in der Weihnachtszeit nicht schließen sollte, dann kannst du dir Zeit zwischen dem zweiten Weihnachtsfeiertag, dem 26. Dezember, und Neujahr freinehmen.

 

 

Fotonachweis: © dolgachov /123RF.com

Login